Vereinigte Grosslogen von Deutschland

Seit ihrer Einführung in Deutschland 1737 bis zur Nazi-Ära vor dem Zweiten Weltkrieg war die Freimaurerei in Deutschland strukturell sehr zersplittert und bestand aus einer Reihe unabhängiger Großlogen. Das Nazi-Regime, das 1933 an die Macht kam, verbot die Freimaurerei, weil es sie als Bedrohung betrachtete. Während des Krieges wurden viele der 80.000 Vorkriegs-Freimaurer in Konzentrationslagern interniert und viele von ihnen hingerichtet. Kurz nach dem Krieg begannen unter den Alliierten in der Westzone und in Berlin wieder Logen zu entstehen, obwohl sie in der Russischen Zone und später in der DDR weiterhin verboten blieben. 1949 schlossen sich rund 174 Logen zur Vereinigten Großloge der Freimaurer in Deutschland zusammen (die später zur Großloge der Alten, Freien und Anerkannten Maurer in Deutschland wurde). Zwei weitere Großlogen, nämlich die Große Landesloge der Freimaurer in Deutschland und die Großloge Drei Weltkugeln, traten nicht bei und behielten ihre eigenen Regelungen bei. 1958 wurden nach vielen erfolglosen Versuchen und mit viel Unterstützung der Vereinigten Großloge von England die Vereinigten Großlogen von Deutschland gegründet. Später schlossen sich die Provinzial-Großloge Amerikanisch-Kanadisch und die Provinzial-Großloge der Britischen Freimaurer in Deutschland an, und im Laufe der Jahre entwickelte sich daraus die heutige Struktur.

Großloge Alten Freien und Angenommenen Maurer von Deutschland (GL AF&AM)

Große Landesloge der Freimaurer von Deutschland (GL FvD)

Große National-Mutterloge „Zu den Drei Weltkugeln“ (GNML 3WK)

Amerikanisch-Kanadische Großloge (ACGL)

Großloge der Britischen Freimaurer in Deutschland (GL BFG)

Die Gründung der Vereinigten Großlogen von Deutschland (VGLvD) zur Vertretung der internationalen Interessen der deutschen Freimaurerei war und ist für die weltweite Anerkennung der Freimaurerei, die derzeit weltweit etwa 175 Großlogen umfasst, von entscheidender Bedeutung. Der VGLvD mit Sitz in Berlin wird von einem Großmeister und einem stellvertretenden Großmeister geleitet, die alle drei Jahre von den Logen gewählt werden. Sie werden von weiteren Großbeamten und Verwaltungsmitarbeitern unterstützt. Obwohl die fünf Partner-Großlogen in ihrer Selbstregulierung und ihren internen Verfahren autonom bleiben, sind sie sich dennoch einig in der Einhaltung der Grundprinzipien der Freimaurerei und der Einhaltung der „Magna-Charta der Bruderschaft der deutschen Freimaurer“, die 1958 ratifiziert wurde. Das Aufsichtsorgan, das die Einhaltung der Magna-Charta und vieler anderer Verwaltungsaspekte überwacht, ist der Senat, der aus einer Verhältniswahl der fünf Großlogen besteht.